Gabelstapler & Lagertechnik Führerschein

Der Flurfördermittelschein, auch Staplerschein genannt, ist die Voraussetzung zum Führen eines Gabelstaplers, Hubwagens oder anderer Flurförderzeuge. Doch er ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein Instrument zur Mitarbeiter-Qualifizierung. Wir erklären, warum es so sinnvoll ist, in gute Fahrerschulungen zu investieren.

Es sieht ganz einfach aus: Wer einen Staplerfahrer im Lager, auf dem Umschlagplatz oder in der Intralogistik einmal in Aktion gesehen hat, ist begeistert vom „Staplerballett“, das den Alltag der Flurförderzeuge prägt. Hinter diesem Können stecken nicht nur Erfahrung, sondern auch Wissen und vermittelte Fähigkeiten, die jeder Mitarbeiter hinterm Staplersteuer bei der jährlichen Auffrischung seines Flurfördermittelscheins vermittelt bekommt. Auch das Unternehmen BHT GmbH in Herborn Burg bietet Kurse für den Flurmittelförderschein an, und zwar sowohl zum grundlegenden Erwerb des Scheins als auch zur jährlichen Auffrischung, die genauso gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift DGUV Vorschrift 68 (vormals BGV D27) und DGUV Grundsatz 308-001 (vormals BGV 925): Die rechtlichen Grundlagen zur Erlangung des Flurfördermittelscheins lesen sich eher trocken, und wer „theoretische sowie praktische Prüfung“ liest, wird sich vielleicht beim Begriff Staplerschein-Schulung unangenehm an vergangene Tage in der Schulbank erinnert fühlen. Doch bei den Staplerfahrer-Schulungen von BHT GmbH in Herborn Burg sieht die Sache erfreulich anders aus:

Natürlich halten wir uns an die gesetzlich vorgeschriebenen Schulungsinhalte, und selbstverständlich entsprechen auch die Prüfungen den amtlichen Vorgaben. Doch darüber hinaus vermitteln wir Können und Fähigkeiten, die aus der Schulung für den Flurmittelschein eine interessante und kurzweilige Veranstaltung machen – und einen wertvollen Beitrag für mehr Sicherheit beim Einsatz von Gabelstaplern, Lagergeräten und Flurförderzeugen in Ihrem Unternehmen.

 

Staplerschulungen bei BHT GmbH umfassen auch Themen wie sinnvolle Güterverteilung im Lager und daraus resultierende kurze Wege, den ökonomischen Einsatz Ihrer Gabelstapler sowie Tipps und Tricks zur Effizienz-Steigerung beim Einsatz von Elektro-, Gas- und Dieselstaplern.


BHT GmbH führt diese Schulungen sowohl in den eigenen Räumlichkeiten am Unternehmenssitz in Herborn Burg durch als auch, auf Wunsch, in Ihrem Unternehmen. Dabei kommen Stapler und Flurförderzeuge aus Ihrem Lager-Fuhrpark zum Einsatz, was den Nutzen der praktischen Übungen und der Prüfung für Ihr Unternehmen nochmals steigert.

 

Zum Schluss noch ein Tipp: Um eine Unterbesetzung Ihrer Staplerflotte im Krankheits- oder Urlaubsfall zu vermeiden, empfiehlt es sich, dass immer mehr Mitarbeiter einen gültigen „Staplerschein“ haben, als Stapler im Einsatz sind. Diese Maßnahme ist auch dann ein echter Vorteil, wenn Sie bei Auftragsspitzen zusätzliche Mietstapler einsetzen, die natürlich auch bedient werden wollen …

Seit April 2016 ist auch ein spezieller Bedienerausweis für das Fahren Ihrer Teleskopstapler & Teleskoplader - auch für Land- und Forstwirte - notwendig.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verabschiedet Ende April 2016 den Grundsatz 308-009 über die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer geländegängiger Teleskopstapler. Danach ist der Bedienerausweis bei der Arbeit mit Teleskopladern ab sofort verpflichtend. Dieser wird mit einer laut DGUV-Auskunft angenommenen Einführungszeit von maximal zwei Jahren für alle Nutzer verbindlich.

 

Schulungen und Prüfungen zum Flurfördermittelschein („Staplerschein“), durchgeführt von BHT GmbH in Herborn Burg: Wir machen aus Staplerfahrern verantwortungsvolle Profis am Staplersteuer.